Erstellen Sie Ihren Bauantrag entsprechend dem Onlinezugangsgesetz (OZG) online über ViBa-BW. Die Registrierung kann unter folgendem Link gestartet werden:
Eine Anleitung für den Anwendungsfall der Antragstellung finden Sie hier.
Bei Fragen oder Unklarheiten melden Sie sich gerne im Sekretariat der Baurechtsbehörde.
Alternativ stellen Sie Ihren Bauantrag schriftlich, die Vordrucke sind untenstehend eingestellt, dort finden Sie die Bauvordrucke für alle Antragsarten. Dies ist noch bis zum 31.12.2024 möglich.
Kenntnisgabeverfahren § 51 LBO
Kenntnisgabeverfahren nach § 51 Abs. 1 und 2 LBO - Anlage 1
Verwaltungsvorschrift über Vordrucke im baurechtlichen Verfahren
Abbruch baulicher Anlagen - Kenntnisgabeverfahren
nach § 51 Abs. 3 LBO ( Landesbauordnung )
Angrenzerzustimmung (Planunterlagen müssen ebenfalls unterzeichnet werden mit Datum)
Baurecht Bau Standsicherheitsnachweis
Lageplan schriftlicher Teil § 4 LBOVVO
Feuerungsanlagen
Erhebungsbogen für Baugenehmigungen
Berechnungsbogen Kraftfahrzeugstellplätze
Lärmschutz bei Luft-Wärmepumpen - Für eine ruhige Nachbarschaft
Antrag auf Anschluss an die öffentliche Abwasserentsorgung (Entwässerungsantrag)
Stadt Pfullendorf
Kirchplatz 1
88630 Pfullendorf
Leiterin Bauverwaltung, Baurechtsbehörde, Umwelt, Forst