Informationen zu Flüchtenden aus der Ukraine

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

der russische Überfall auf die Ukraine macht uns fassungslos und die schrecklichen Bilder des Krieges berühren uns zutiefst. Die Zahl der Menschen, die vor diesem Krieg fliehen und sich und ihre Kinder in Sicherheit bringen, steigt stetig.
Auf dieser Seite möchte wir den Ankommenden aber auch den Helferinnen und Helfern wichtige Hinweise geben. Die Seite wird stets aktuell gehalten.

Informationsportale von Bund und Land für Geflüchtete
Unterkunft, Basisinformationen oder medizinische Versorgung: Mit dem Hilfe-Portal „Germany4Ukraine“ bietet die Bundesregierung ukrainischen Geflüchteten eine zentrale und vertrauenswürdige digitale Anlaufstelle. Das Hilfe-Portal bündelt Informationen auf Ukrainisch, Russisch, Englisch sowie Deutsch und unterstützt die Geflüchteten bei Einreise, Orientierung und dem Überblick über Hilfsangebote.

Infos des Bundes            Infos des Landes

Hotline des Landes mit russisch und ukrainisch sprechenden Mitarbeitern: 0800 70 22 500

Registrierung von ankommenden Flüchtlingen

Wie ist bei ukrainischen Flüchtlingen zu verfahren, die privat bei Bekannten oder Verwandten unterkommen bzw. privaten Wohnraum beziehen?

Anmeldung
Die Person meldet sich im Bürgerbüro der Stadt Pfullendorf unter Vorlage des (biometrischen) Reisepasses an.

Antrag Aufenthaltserlaubnis
Die Person füllt einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis aus. Die Antragsformulare sind im Bürgerbüro vorhanden.
Der Antrag wird im Anschluss an das Landratsamt Sigmaringen, Ausländerbehörde, Leopoldstraße 4, 72488 Sigmaringen weitergeleitet mit einer Kopie des Reisepasses und der Anmeldebestätigung. Der unterzeichnete Antrag samt Anlagen kann auch eingescannt und als PDF-Datei an post.abh@lrasig.de gesandt werden.
Die Integrationsmanager des Caritasverbandes sind gerne bereit, beim Ausfüllen der Anträge zu unterstützen.

Aufenthaltserlaubnis
Die Ausländerbehörde stellt nach Eingang der Antragsunterlagen eine Fiktionsbescheinigung aus, die zunächst drei Monate gültig ist.
Nach Klärung der endgültigen Rechtslage wird eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG nach vorheriger Abnahme von Fingerabdrücken und erkennungsdienstlicher Behandlung ausgestellt. Hierfür nimmt die Ausländerbehörde Kontakt mit den Geflüchteten auf.
Bei Rückfragen steht die Ausländerbehörde unter  07571 102-6321, post.abh@lrasig.de zur Verfügung.
Broschüre "Der elektronische Aufenthaltstitel":
Die Broschüre erklärt, was ein elektronischer Aufenthaltstitel ist und wie er im Alltag und in der digitalen Welt genutzt werden kann. Die Broschüre steht nun auch in ukrainischer Sprache zur Verfügung: Broschüre "Der elektronische Aufenthaltstitel"

Sozialleistungen – (können zeitgleich mit der Aufenthaltserlaubnis separat gestellt werden)
Die Fiktionsbescheinigung oder die Aufenthaltserlaubnis der Ausländerbehörde ermöglicht den Flüchtlingen den Zugang zu Asylbewerberleistungen für Lebensunterhalt und Krankenhilfe. Hierfür ist eine Antragstellung notwendig. Die vereinfachten Antragsvordrucke sind unten aufgelistet. Der Antrag ist an das Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Soziales, Leopoldstraße 4, 72488 Sigmaringen zu richten. Dieser kann auch als PDF-Datei an das Funktionspostfach sozialesasyl@lrasig.de gesandt werden. Auch hier können die Integrationsmanager um Unterstützung beim Ausfüllen der Anträge gebeten werden.

Wird die Anmietung einer Privatwohnung beabsichtigt, ist vor Abschluss des Mietvertrages, die vom Vermieter ausgefüllte Mietbescheinigung beim Fachbereich Soziales, sozialesasyl@lrasig.de zur Vorabüberprüfung einzureichen. Sollte von Wohnungseigentümern kurzfristig Wohnraum ohne Mietvertrag zur Verfügung gestellt werden,  erhält der Wohnungsinhaber für jeden Monat 100,00 € pro Person. Der Antragsteller kann dies auf seinem Antrag auf Leistungen vermerken.

Für notwendige ärztliche Behandlungen werden Arztbehandlungsscheine ausgestellt.

Für Fragen wenden Sie sich bitte an sozialesasyl@lrasig.de07571 102-4137.

Antrag auf Leistungen nach dem AsylbLG Ukraine mit Übersetzung

 Antrag auf Leistungen nach dem AsylbLG Ukraine

Beiblatt Ukraine Unterlagen zum  Antrag für Leistungen nach dem AsylbLG

Angaben zur Miete für Leistungen nach dem AsylbLG Muster 2020

Ukraine - Wohnberechtigungsschein

Müssen sich alle Ukrainer sofort anmelden?

Ukrainische Staatsangehörige mit biometrischem Reisepass ist ein visafreier Aufenthalt bis 90 Tage gestattet. Wenn die Personen in diesem Zeitraum weder eine Aufenthaltserlaubnis noch Leistungen beantragen möchten, ist eine Anmeldung nicht notwendig, wäre aber wünschenswert, um einen gesamthaften Überblick zu gewinnen.

Hinweise zur melderechtlichen Anmeldung bei Bezug einer Wohnung in Deutschland bzw. Abmeldung einer Wohnung bei Wegzug in das Ausland - deutsch

Hinweise zur melderechtlichen Anmeldung bei Bezug einer Wohnung in Deutschland bzw. Abmeldung einer Wohnung bei Wegzug in das Ausland - ukrainisch

Wie erfolgt die Anmeldung, wenn kein Reisepass vorliegt?

Die Personen sollen trotzdem angemeldet werden.
Falls sonstige Dokumente wie z.B. ID-Card, Führerschein, Krankenkassenkarte vorhanden sind, werden diese bei der Anmeldung kopiert und der Ausländerbehörde übersandt. Da die ID-Card nur auf kyrillisch ausgestellt wird, muss diese übersetzt werden.

Helfen

Wie erfolgt die Unterbringung Geflüchteter aus der Ukraine in Baden-Württemberg?

Wenn Schutzsuchende direkt in Pfullendorf oder einem Ortsteil ankommen und privater Wohnraum zur Verfügung steht, können die Menschen dort unterkommen.

Für ukrainische Geflüchtete, die keinen Bezugspunkt im Landkreis haben also keine Verwandten, Bekannten oder privaten Beziehungen, steht die Landeserstaufnahmestelle in der Binger Straße 28 in 72488 Sigmaringen (07571 731 726 100) als erste Anlaufstelle zur Verfügung.

Grundsätzlich gilt: Geflüchtete aus der Ukraine, die auf Grundlage von § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) in Deutschland Aufnahme finden, werden in Baden-Württemberg nach den Regelungen des baden-württembergischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) aufgenommen und – wenn ihnen kein privater Wohnraum zur Verfügung steht – bei Bedarf in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes untergebracht, danach den unteren Aufnahmebehörden bei den Stadt- und Landkreisen zugewiesen und dort vorläufig untergebracht. Nach bis zu sechs Monaten vorläufiger Unterbringung folgt die kommunale Anschlussunterbringung bei den Stadtkreisen bzw. den kreisangehörigen Gemeinden.

Wo kann ich privaten Wohnraum anbieten?

Angebote können direkt an die Stadt Pfullendorf gerichtet werden.  Die Stadtverwaltung ruft die Bürgerschaft dazu auf, Ferienwohnungen, leerstehende Wohnungen oder ähnliches für die Unterbringung der flüchtenden Menschen aus der Ukraine zur Verfügung zu stellen.

Wer kurzfristig eine Unterkunft zur Verfügung stellen kann, soll sich bitte bei der Stadt Pfullendorf melden. Ansprechpartner ist Robert Hahn, 07552 251617, robert.hahn@stadt-pfullendorf.de. Die Stadt Pfullendorf und die anderen Kommunen sammeln die Angebote und leiten die längerfristigen Unterkunftsmöglichkeiten auch an das Landratsamt weiter. Alternativ können Sie sich auch direkt an das Landratsamt unter 07571 102-6331 wenden.

Wo kann ich spenden?

Momentan sind sicherlich Geldspenden das Mittel der Wahl oder es erfolgt ein konkreter Aufruf durch die bekannten Hilfsorganisationen.

„Aktionsbündnis Katastrophenhilfe“ – Krieg in der Ukraine
https://www.aktionsbuendnis-katastrophenhilfe.de/

„Bündnis Entwicklung Hilft“ - „Aktion Deutschland Hilft“
Stichwort: ARD / Nothilfe Ukraine
https://www.tagesschau.de/spendenkonten/spendenkonten-133.html

Wie kann ich mich ehrenamtlich engagieren?

Wenn Sie sich ehrenamtlich engagieren wollen, so können Sie sich ebenfalls bei Frau Ruth Schuttkowski
07552 251105 (Di, Mi, Do), ruth.schuttkowski@stadt-pfullendorf.de melden.

Sie können sich gerne auch an den Integrationsbeauftragten des Landkreises unter 07571 102-6331 wenden.
Aktuell werden Dolmetscher gesucht aber auch Unterstützung im alltäglichen Leben.

Begegnungszentrum am Stadtgarten

Seit Kriegsausbruch in der Ukraine sind inzwischen viele Menschen aus der Ukraine in Pfullendorf angekommen. 

Die Stadt Pfullendorf möchte alle privaten und organisierten Hilfeleistungen gerne unterstützen und den geflüchteten Personen aus der Ukraine das Ankommen und den Start in Pfullendorf erleichtern. Hierfür hat die Stadt Pfullendorf, in Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, ein Begegnungszentrum im ehemaligen Kindergarten am Stadtgarten, Am Stadtgarten 13, eingerichtet.

Dort gibt es neben der Möglichkeit für Gespräche und Austausch mit anderen Geflüchteten aus der Ukraine auch ein wechselndes, konkretes Beratungs- und Unterstützungsangebot wie z.B. der Caritas, der Diakonie, kirchliche Seelsorge und niederschwelligen Sprachkursen. Darüber hinaus gibt es Räumlichkeiten, in denen Kinder im Kindergartenalter spielen können. Verschiedene Angebote und Hilfeleistungen werden nach Möglichkeit im Begegnungszentrum unter einem Dach gebündelt.

Mehr zum Begegnungszentrum, den Angeboten und Öffnungszeiten finden Sie hier

Alle Interessierten sind herzlich willkommen.

Sozialleistungen

Erhalten Geflüchtete aus der Ukraine soziale Leistungen?

Bis zum 31. Mai 2022 gilt die bestehende Regelung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).

Ukrainerinnen und Ukrainer haben bis zum 31. Mai 2022 Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Diese umfassen Hilfe zum Lebensunterhalt, Kosten der Unterkunft und eingeschränkte Krankenhilfe. Um diese Leistungen zu erhalten, muss ein (vereinfachter) Leistungsantrag ausgefüllt und beim Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Soziales eingereicht werden. Für Fragen wenden Sie sich bitte an sozialesasyl@lrasig.de, 07571 102-4137.

Ab dem 1. Juni 2022 haben geflüchtete Menschen aus der Ukraine Anspruch auf Grundsicherung (Arbeitslosengeld II)

Ab dem 1. Juni 2022 haben geflüchtete Menschen aus der Ukraine Anspruch auf Grundsicherung (Arbeitslosengeld II). Die Beantragung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) für die Zeit ab dem 1. Juni 2022 ist bereits jetzt möglich. Unter Punkt 2 des Hauptantrags ist der 1. Juni 2022 als Datum einzutragen. Leistungsberechtigte nach dem SGB II haben Anspruch auf Beratung und (finanzielle) Unterstützung durch die Jobcenter.

Den Antrag auf Arbeitslosengeld II und weitere Informationen finden Sie zum Download auf der Website www.jobcenter.digital. Dort besteht auch die Möglichkeit den Antrag auf Arbeitslosengeld II digital zu stellen.

Voraussetzung ist die Vorlage der sogenannten Fiktionsbescheinigung oder eines Aufenthaltstitel nach § 24, Abs. 1, des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG).

Ein Informationsblatt zum Arbeitslosengeld II auf Ukrainisch finden Sie hier.

Ausfüllhinweise zu den Antragsvordrucken Arbeitslosengeld II auf Ukrainisch finden Sie hier.

Die Kontaktdaten des Jobcenters:
Jobcenter Landkreis Sigmaringen
In der Au 20
72488 Sigmaringen
Jobcenter-​Sigmaringen@jobcenter-​ge.de

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr

07571 7395-100 (Telefonische Erreichbarkeit Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr)

Gesundheitsversorgung

Können sich ukrainische Geflüchtete bei uns gegen das Corona-Virus impfen lassen?

Ukrainische Staatsangehörige, die sich in Folge des Krieges im Landkreis aufhalten, können sich an den regionalen Impfstandorten unbürokratisch impfen lassen. Auch Menschen, die keine Krankenversicherung haben, können sich kostenlos impfen lassen. Zur Impfung sollte dann möglichst ein Ausweis oder ein anderes offizielles Dokument mitgebracht werden, aus dem das Geburtsdatum hervorgeht. Für die medizinische Beratung sollte nach Möglichkeit eine Begleitperson als Dolmetscher beim Impftermin dabei sein.

Informationen zu Impfterminen hat das Landratsamt Sigmaringen auf seiner Homepage eingestellt.

Informationsmaterialien zur Corona-Schutzimpfung in ukranischer Sprache (Downloads)

Weitere Informationen

Wegweiser und Infoblätter für Geflüchtete aus der Ukraine

Weitere Informationen in Deutsch, Ukrainisch, Russisch

Das Justizministerium Baden-Württemberg hat eine Hotline für Flüchtende aus der Ukraine eingerichtet. Diese ist mit russisch und ukrainisch sprechenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besetzt und unter der Nummer 0800 70 22 500 erreichbar.

Zu Einreise und Aufenthalt haben Stellen des Bundes und des Landes Baden-Württemberg häufige Fragen und Antworten (FAQ) zusammengestellt:

Land Baden-Württemberg - Aufnahme von Menschen aus der Ukraine
Ministerium für Justiz und Migration, FAQ

Einreise aus der Ukraine und Aufenthalt
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, FAQ: Deutsch, Ukrainisch, Russisch.

Einreise aus der Ukraine und Aufenthalt
Bundesinnenministerium

Ukrainische Staatsangehörige und Drittstaatsangehörige mit Wohnsitz in der Ukraine
Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland. Information in Deutsch, Ukrainisch, Russisch

Informationsseite für Geflüchtete aus der Ukraine
Bundesministerium des Innern und für Heimat, zentrale Informationsseite in deutscher, englischer, ukrainischer und russischer Sprache

Schulbesuch und Betreuung geflüchteter Kinder und Jugendlicher aus der Ukraine
Kultusministerium Baden-Württemberg, FAQ

Flucht und Trauma – was können Eltern tun?“ - Informationen für geflüchtete Eltern aus der Ukraine
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg

Was ist bei mitgebrachten Tieren zu beachten?

Personen, die Tiere mitgebracht haben, geben dies bei ihrer Anmeldung bei der im Bürgerbüro an. Dieses nimmt dann mit dem Fachbereich Veterinärdienst und Verbraucherschutz („Veterinäramt“) des Landratsamtes Sigmaringen unter 07571 102-7521, post.veterinaer@lrasig.de Kontakt auf. Hierbei geht es nur um die Überprüfung des Tollwut-Impfstatus der mitgebrachten Tiere. Kosten jeglicher Art können vom Veterinäramt nicht übernommen werden.

Downloads

Ansprechpartner

Bei Fragen zur Unterbringung, Hilfeleistung und Sachspenden

Bei Fragen zu Melderecht und Antragstellung Aufenthaltserlaubnis

Bürgerbüro
Hauptstraße 26
Am Marktplatz
88630 Pfullendorf

07552 251113
oder
07552 251123

Öffnungszeiten
Mo., Di., Mi., Fr.
08.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 18.00 Uhr
Samstag
09.00 - 12.00 Uhr

Landeserst-aufnahmestelle

Binger Straße 28
72488 Sigmaringen
07571 731 726 100

Aufenthaltserlaubnis

Sozialleistungen

Veterinäramt

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