Der Fahrpreis für eine Einzelfahrt beträgt:
Kinder bis 6 Jahre müssen stets in Begleitung (Erwachsener oder mindestens ein Kind ab 7 Jahre) sein.
Im BürgerBus besteht Anschnallpflicht.
Mitnahme von Hunden im Bürgerbus
Im Bürgerbus gilt, dass jeder Hund grundsätzlich einen Maulkorb tragen und angeleint sein muss! Dies gilt unabhängig von der Größe oder ob das Tier als Kampfhund gelistet ist. Dies gilt auch dann, wenn der Hund aus Sicht des Tierhalters artig ist und wohlerzogen bzw. auf alle Kommandos gehorcht. Dies gilt auch für Assistenzhunde.
Alternativ kann sich der Tierhalter, vor allem bei kleinen Hunden, für die Mitnahme des Hundes im Bürgerbus in einer Transportbox entscheiden.
Im Fall von ganz kleinen Hunden kann der Hund in einer Trage- oder Handtasche auf dem Schoß mitgeführt werden.