Flächennutzungsplan

Bei einem Flächennutzungsplan handelt es sich um ein grobmaschiges Planungsinstrument für das gesamte Gemeindegebiet. Vorliegend existiert ein gemeinsamer Flächennutzungsplan für das Gebiet der gesamten Verwaltungsgemeinschaft. Rechtsgrundlage hierfür bietet § 204 BauGB. Bei einem Flächennutzungsplan handelt es sich aber weder um eine Satzung, noch um eine Rechtsverordnung. Er ist ein Planungsinstrument eigener Art.

 
 

 
 

1. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Pfullendorf von 2017 (Verfahren abgeschlossen)

 
 

Flächennutzungsplan Stadt Pfullendorf Nord

Flächennutzungsplan Stadt Pfullendorf Nord

Flächennutzungsplan Stadt Pfullendorf Süd

Flächennutzungsplan Stadt Pfullendorf Süd
 
 
 
 
 
 
 

Verfahren für die Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Pfullendorf (Fortschreibung bis 2040)

Öffentlichkeitsbeteiligung und Fachbehördenanhörung nach § 3 Abs. 1 BauGB Fortschreibung Flächennutzungsplan; die Öffentlichkeitsbeteiligung mit öffentlicher Auslegung erfolgt in der Zeit vom 19. April bis 19. Mai 2022

Ansprechpartner

NadineRade

Leiterin Bauverwaltung, Baurechtsbehörde, Umwelt, Forst

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