Personalausweis und Passwesen

Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet einen Personalausweis zu besitzen.

Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes aus- oder in ihn einreisen, sind verpflichtet, einen gültigen Pass mitzuführen und sich damit über ihre Person auszuweisen.

Prüfen Sie jeweils rechtzeitig vor einer Auslandsreise, ob ihre Ausweisdokumente
noch gültig sind.

Aktuelle Auskünfte zu den Einreisebestimmungen einzelner Staaten können über das Auswärtige Amt eingeholt werden: www.auswaertiges-amt.de 

Personalausweis

Es wird empfohlen, den neuen Personalausweis einen Monat vor Ablauf der Gültigkeit des bisherigen Ausweises zu beantragen.

Personalausweise werden ab dem 24. Lebensjahr für eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ausgestellt, bei Personen die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gültigkeitsdauer nur 6 Jahre.

Voraussetzungen zur Beantragung:

  • bisheriger Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis/Kinderreisepass
  • falls kein Dokument vorhanden: Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde
  • 1 aktuelles Lichtbild mit biometrischem Format

Bei Kindern unter 16 Jahren : Zustimmungserklärung und Ausweise der Eltern

Frist: Fertigstellung ca. 2 – 4 Wochen

Gebühr:

  • bis zum 24. Lebensjahr: 22,80 € (Gültigkeit 6 Jahre)
  • ab dem 24. Lebensjahr: 37,00 € (Gültigkeit 10 Jahre)

Vorläufiger Personalausweis

Bei Glaubhaftmachung dringenden Bedarfs ist es möglich, einen vorläufigen Personalausweis auszustellen. Die Ausstellung erfolgt nur, wenn gleichzeitig ein neuer Personalausweis beantragt wird oder bereits beantragt wurde. Die Gültigkeit wird dem jeweiligen Verwendungszweck angepasst, sie beträgt jedoch maximal 3 Monate.

Voraussetzungen zur Beantragung:

  • bisheriger Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis/Kinderreisepass
  • falls kein Dokument vorhanden: Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde
  • 1 aktuelles Lichtbild mit biometrischem Format

Bei Kindern unter 16 Jahren: Zustimmungserklärung und Ausweise der Eltern

Gebühr: 10,00 €

Reisepass

Seit 1. November 2005 werden Reisepässe mit einem Chip ausgestattet, auf dem biometrische Gesichtsmerkmale gespeichert werden. Dazu muss das Lichtbild bestimmten Anforderungen entsprechen. Seit 01. November 2007 werden zusätzlich zwei Fingerabdrücke im Chip gespeichert.

Voraussetzungen zur Beantragung:

  • bisheriger Reisepass oder Personalausweis
  • falls kein Dokument vorhanden ist: Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde
  • 1 aktuelles Lichtbild mit biometrischem Format

bei Kindern unter 18 Jahren: Einverständniserklärung zum Kinderreisepassantrag 

Frist: Fertigstellung ca. 2 - 4 Wochen

Gebühr:

  • bis zum 24. Lebensjahr: 37,50 € (Gültigkeit 6 Jahre)
  • ab dem 24. Lebensjahr: 70,00 € (Gültigkeit 10 Jahre)

Vorläufiger Reisepass

Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses ist möglich, wenn ein (Express-) Reisepass bis zum erstmaligen Gebrauch nicht rechtzeitig ausgehändigt werden kann und der dringende Bedarf glaubhaft gemacht wird. Die Gültigkeitsdauer wird dem jeweiligen Verwendungszweck angepasst, sie beträgt jedoch maximal 1 Jahr.

Voraussetzungen zur Beantragung:

  • bisheriger Reisepass oder Personalausweis
  • falls kein Dokument vorhanden ist: Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde
  • 1 aktuelles Lichtbild mit biometrischem Format

bei Kindern unter 18 Jahren: Einverständniserklärung zum Kinderreisepassantrag
Gebühr: 26,00 €

Expresspass

Ganz Eilige können einen sogenannten Expresspass beantragen. Bei Bedarf und Entrichtung einer zusätzlichen Gebühr kann dieser innerhalb von 4 Arbeitstagen nach Antragstellung ausgehändigt werden. Die Gebühr erhöht sich zu den regulären Gebühren um 32,00 €.

Voraussetzungen zur Beantragung:

  • bisheriger Reisepass oder Personalausweis
  • falls kein Dokument vorhanden ist: Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde
  • 1 aktuelles Lichtbild mit biometrischem Format

bei Kindern unter 18 Jahren: Einverständniserklärung zum Kinderreisepassantrag

Anschrift

Hauptstraße 26
Am Marktplatz
88630 Pfullendorf 

07552 251113
oder

07552 251123

Öffnungszeiten

Mo., Di., Mi., Fr.
08.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 18.00 Uhr
Samstag
09.00 - 12.00 Uhr

Rathaus Online-Service

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