Fischereischein

Wer die Fischerei ausübt, muss einen gültigen Fischereischein besitzen und diesen bei sich führen.

Voraussetzungen:

Der Fischereischein wird nur erteilt, wenn die für die Ausübung der Fischerei erforderliche Sachkunde (Sachkundenachweis) nachgewiesen wird. Nähere Informationen über den Erwerb des Sachkundenachweises erhalten Sie über den Landesfischereiverband Baden-Württemberg e.V.  

Der Jugendfischereischein wird Jugendlichen zwischen dem 10. und dem 16. Lebensjahr erteilt. Er gilt aber nur unter Aufsicht eines mindestens 18 Jahre alten Inhabers eines Fischereischeines. Jugendfischereischeine werden bis zum 31.12. des Jahres, in dem der/die Jugendliche den 16. Geburtstag hat, ausgestellt.

Zur Erstausstellung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Personalausweis/Reisepass
  • 1 aktuelles Lichtbild
  • Sachkundenachweis
  • Antrag

Zur Verlängerung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Personalausweis/Reisepass
  • bisheriger Fischereischein
 Gebühren 
 Jugendfischereischein 11,00€
 Jahresfischereischein nach § 14 Abs. 3 LfischVO 23,00€
 Fischereischein auf Lebenszeit 5 Jahre 84,00€
 Fischereischein auf Lebenszeit 10 Jahre 144,00€

Anschrift

Hauptstraße 26
Am Marktplatz
88630 Pfullendorf 

07552 251113
oder

07552 251123

Öffnungszeiten

Mo., Di., Mi., Fr.
08.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 18.00 Uhr
Samstag
09.00 - 12.00 Uhr

Rathaus Online-Service

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