Nutzungsbedingungen für das Schienennetz (SNB) und für die Serviceeinrichtungen (NBS) gem. § 19 ERegG

Eisenbahninfrastruktur

STELLUNGNAHMEVERFAHREN ZU DEN SCHIENENNETZ-BENUTZUNGSBEDINGUNGEN (SNB) 2024/2025

Die Regionale Öffentliche Bahn der Stadt Pfullendorf veröffentlicht hiermit die beabsichtigten Änderungen der Schienennetz-Benutzungsbedingungen 2024/2025 (SNB).
Es wird folgender Teil der SNB geändert:
Neuer Entgeltkatalog: SNB-BT-Anlage 1a

Die beabsichtigten Änderungen der SNB 2024/2025 treten vorbehaltlich etwaiger Änderungen infolge von Stellungnahmen von Zugangsberechtigten sowie etwaiger abweichender Entscheidungen durch die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) zum Fahrplanwechsel am 08.12.2024 in Kraft.

Zugangsberechtigte haben bis zum 01.09.2023 die Möglichkeit, zu den beabsichtigten Änderungen der SNB 2024/2025 Stellung zu nehmen. Stellungnahmen erfolgen ausschließlich schriftlich per E-Mail an: eisenbahn@stadt-pfullendorf.de

Kundeninformation

An dieser Stelle informieren wir Zugangsberechtigte ggf. über baubedingte Einschränkungen oder betrieblich relevante Änderungen.

Derzeit kommt es zu keinen Einschränkungen der Verfügbarkeit.

Ansprechpartner

BerndMathieu

Wirtschaftsförderung

Imagefilm Pfullendorf

Imagefilm Pfullendorf

Weitere Informationen zum Wirtschaftsstandort:

Logo Vierlaenderregion Bodensee
Logo WIS

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