Kontrast

Lärmaktionsplan

Lärm umgibt uns in der heutigen Zeit überall und ist ein Thema, das immer wichtiger wird.

Nach § 47c des Bundesimmissionsschutzgesetz wurden in der Zwischenzeit von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) alle Hauptverkehrsstraßen mit über 3 Mio. Kfz/Jahr bzw. 8.200 Kfz/24h analysiert und die Ergebnisse der Analyse im Dezember 2023 veröffentlicht. Auf Gemarkung der Stadt Pfullendorf ergab dies aufgrund der Verkehrsbelastung von über 8.200 Kfz/24h ein Abschnitt der Landesstraße 194 als Hauptverkehrsstraße (siehe nachfolgende Grafik). Die Stadt ist daher zur Aufstellung eines Lärmaktionsplans verpflichtet.

Gemarkung Stadt Pfullendorf
Gemarkung Stadt Pfullendorf

Die Stadt Pfullendorf hat in Stufe 2 und Stufe 3 bereits einen Lärmaktionsplan erstellt und ohne die Festsetzung von Lärmminderungsmaßnahmen beschlossen (Vereinfachtes Verfahren).

Der Beschluss des Lärmaktionsplan Stufe 2 erfolgte 2016. Die Stufe 3 des Lärmaktionsplanes im Jahr 2021. In Stufe 2 betrachtete man die L 194 im Bereich zwischen der Kreuzung mit der L 195 in Aach-Linz und dem Kreuzungsbereich mit der L 268 in Pfullendorf. Innerhalb der Stufe 3 dann zusätzlich die L 268 im Bereich zwischen der Kreuzung L 194 Pfullendorf und dem Kreuzungsbereich L 201 auf der Höhe des Industriegebiets Ost.

Auf diesen Vorgaben beschloss der Gemeinderat bereits in seiner Sitzung vom 23. September 2021 die Fortschreibung des Lärmaktionsplan der Stadt Pfullendorf und beauftragte die Verwaltung diesen Beschluss öffentlich bekannt zu geben.
Die öffentliche Bekanntgabe erfolgte daraufhin in Pfullendorf Aktuell Ausgabe KW 39 /2021 am 29. September 2021 mit anschließender öffentlicher Auslegung.

Der Lärmaktionsplan der Stadt Pfullendorf muss zwischenzeitlich in der Stufe 4 überprüft und fortgeschrieben werden. In der Stufe 4 haben sich neben der Berechnungsmethode (RLS-19) auch die Grenzwerte in der Ermessensausübung über straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen verändert. Ein Vergleich der Lärmaktionspläne aus Stufe 2 oder Stufe 3 und den in Stufe 4 ermittelten Betroffenheiten ist daher nicht möglich bzw. aussagekräftig.

Das mit der Fortschreibung der Lärmaktionsplanung von der Stadt Pfullendorf beauftragte Büro Rapp AG (Freiburg) hat zwischenzeitlich die Ergebnisse der Lärmkartierung der LUBW ausgewertet. Der aktuelle Zwischenstand wurde in der Gemeinderatsitzung - Sitzung am 26. März 2026 vorgestellt.

Im Tages- wie im Nachtzeitraum werden vielfach Betroffenheiten im gesundheits-kritischen Bereich von 65/55 dB(A) ermittelt. Die Lärmpegel liegen dabei sowohl oberhalb der Pflichtwerte (≥ 67/57 dB(A) tags/nachts) als auch der grundrechtlichen Schwelle zur Gesundheitsgefährdung (≥ 70/60 dB(A) tags/nachts).

Mit dem Ziel Lärmminderungsmaßnahmen festsetzen zu können, wurde daher vom Büro Rapp zur weiteren Vorgehensweise empfohlen, den Lärmaktionsplan der Stadt Pfullendorf im qualifizierten Verfahren fortzuführen.

Auf der Grundlage der bisherigen Untersuchungsergebnisse erfolgte die Beratung in der Gemeinderatsitzung über das weitere Vorgehen im Rahmen der Lärmaktionsplanung und die Beschlussfassung den Lärmaktionsplan im qualifizierten Verfahren fortzuführen, mit dem Ziel einer Abwägung und Festsetzung von Lärmminderungsmaßnahmen.


Fortschreibung / Überarabeitung des Lärmaktionsplans vom 21.07.2016


Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeitenden des Stadtbauamtes der Stadtverwaltung Pfullendorf zur Verfügung.

Gez.: Gerster, Bürgermeister

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