Kontrast

Parkplätze

Übersicht Parkplätze am Seepark
Übersicht Parkplätze am Seepark

Beim Seepark Linzgau stehen Ihnen verschiedene Parkplätze zur Verfügung:

  • Parkplatz Ost
    Straße: Am Litzelbacher Weg
  • Parkplatz Süd
    Straße: Im Goldäcker
  • Parkplatz West
    Straße: Meßkircherstraße 30

Parkplätze für Menschen mit Behinderung finden Sie am Parkplatz Ost, Parkplatz West und auch direkt vor dem Eingang Süd beim Wakepark (Straße: Bannholzer Weg).

Reisebusse
Eingang Ost:  Direkt an der Straße, neben der Einfahrt zum Parkplatz Ost, sind kostenlose Parkbuchten für 2 Reisebusse. 
Eingang West:  Auf dem Parkplatz West können Reisebusse parken, es sind allerdings keine expliziten Busparkplätze ausgewiesen. Bitte ein PKW-Parkticket nutzen.

Parkgebühren

Auf den öffentlichen Parkplätzen im Bereich Seepark Linzgau werden folgende Gebühren erhoben:

Für PKW
Parkzeit bis zu 0,5 Stunden0,50 EuroMo - So: 8:00 - 20:00 Uhr
Parkzeit bis zu 2 Stunden1,00 EuroMo - So: 8:00 - 20:00 Uhr
Parkzeit bis zu 6 Stunden2,00 EuroMo - So: 8:00 - 20:00 Uhr
Parkzeit bis zu 12 Stunden4,00 EuroMo - So: 8:00 - 20:00 Uhr
Für Wohnmobile
Tageskarte (24 Stunden)6,00 EuroMo - So: 0:00 - 24:00 Uhr

Zahlungsmöglichkeiten:
Auf allen Parkplätzen stehen Parkscheinautomaten, an denen mit Bargeld oder der Parkster App bezahlt werden kann.  Abgesehen vom Parkscheinautomat am Parkplatz Süd kann auch mit EC-Karte bezahlt werden.

Park-Sanduhr:
Wer nur kurz parken möchte, um z.B. die Kinder schnell ins Eiszelt zu begleiten, im Strandbad abzuholen oder einen Gutschein zu kaufen, kann die Park-Sanduhr nutzen. Die Sanduhr wird am Seitenfenster befestigt und umgedreht. Damit kann 15 Minuten kostenlos geparkt werden, ohne einen Parkschein lösen zu müssen. Die Park-Sanduhr kann für 3,00 € in der Tourist-Information am Marktplatz erworben werden.

Erwerb eines Jahresparkausweises im Bürgerbüro Pfullendorf für 75,- Euro:
Der Jahresparkausweis gilt ein Jahr ab dem Tag der Ausstellung. Die Geltungsdauer wird vermerkt. Auf einem Ausweis können mehrere KFZ-Kennzeichen eingetragen werden, soweit die Fahrzeuge auf Personen aus einem einzigen Haushalt zugelassen sind.

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