Parkplätze

Beim Seepark Linzgau stehen Ihnen verschiedene Parkplätze zur Verfügung:
- Parkplatz Ost
Straße: Am Litzelbacher Weg - Parkplatz Süd
Straße: Im Goldäcker - Parkplatz West
Straße: Meßkircherstraße 30
Parkplätze für Menschen mit Behinderung finden Sie am Parkplatz Ost, Parkplatz West und auch direkt vor dem Eingang Süd beim Wakepark (Straße: Bannholzer Weg).
Reisebusse
Eingang Ost: Direkt an der Straße, neben der Einfahrt zum Parkplatz Ost, sind kostenlose Parkbuchten für 2 Reisebusse.
Eingang West: Auf dem Parkplatz West können Reisebusse parken, es sind allerdings keine expliziten Busparkplätze ausgewiesen. Bitte ein PKW-Parkticket nutzen.
Parkgebühren
Auf den öffentlichen Parkplätzen im Bereich Seepark Linzgau werden folgende Gebühren erhoben:
| Für PKW | ||
|---|---|---|
| Parkzeit bis zu 0,5 Stunden | 0,50 Euro | Mo - So: 8:00 - 20:00 Uhr |
| Parkzeit bis zu 2 Stunden | 1,00 Euro | Mo - So: 8:00 - 20:00 Uhr |
| Parkzeit bis zu 6 Stunden | 2,00 Euro | Mo - So: 8:00 - 20:00 Uhr |
| Parkzeit bis zu 12 Stunden | 4,00 Euro | Mo - So: 8:00 - 20:00 Uhr |
| Für Wohnmobile | ||
|---|---|---|
| Tageskarte (24 Stunden) | 6,00 Euro | Mo - So: 0:00 - 24:00 Uhr |
Zahlungsmöglichkeiten:
Auf allen Parkplätzen stehen Parkscheinautomaten, an denen mit Bargeld oder der Parkster App bezahlt werden kann. Abgesehen vom Parkscheinautomat am Parkplatz Süd kann auch mit EC-Karte bezahlt werden.
Park-Sanduhr:
Wer nur kurz parken möchte, um z.B. die Kinder schnell ins Eiszelt zu begleiten, im Strandbad abzuholen oder einen Gutschein zu kaufen, kann die Park-Sanduhr nutzen. Die Sanduhr wird am Seitenfenster befestigt und umgedreht. Damit kann 15 Minuten kostenlos
geparkt werden, ohne einen Parkschein lösen zu müssen. Die
Park-Sanduhr kann für 3,00 € in der Tourist-Information am Marktplatz erworben werden.
Erwerb eines Jahresparkausweises im Bürgerbüro Pfullendorf für 75,- Euro:
Der
Jahresparkausweis gilt ein Jahr ab dem Tag der Ausstellung. Die
Geltungsdauer wird vermerkt. Auf einem Ausweis können mehrere
KFZ-Kennzeichen eingetragen werden, soweit die Fahrzeuge auf Personen
aus einem einzigen Haushalt zugelassen sind.
