Badeordnung sowie Corona Ergänzung

Präambel

Diese Ergänzung gilt zusätzlich zur Haus und Badeordnung des Waldfreibads Pfullendorf in der aktuell gültigen Fassung und ist verbindlich. Sie ändert in den einschlägigen Regelungen die Haus- und Badeordnung ab bzw. führt weitere Punkte ein. Die Haus- und Badeordnung sowie diese Ergänzung werden gemäß § 1 Punkt 2 der Haus- und Badeordnung Vertragsbestandteil. Die Ergänzung nimmt Regelungen (z. B. behördlich, normativ) auf, die dem Infektionsschutzschutz bei der Nutzung dieses Bades dienen.

Das Waldfreibad wird im Verlauf einer sich abschwächenden Pandemie wieder betrieben. Es ist also erforderlich, weitere Ansteckungen zu vermeiden. Darauf haben wir uns in der Ausstattung des Bades und in der Organisation des Badebetriebs eingestellt. Diese Maßnahmen des Badbetreibers sollen der Gefahr von Infektionen soweit wie möglich vorbeugen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist aber zwingend erforderlich, dass auch die Badegäste ihrer Eigenverantwortung – gegenüber sich selbst und anderen – durch Einhaltung der Regelungen der Haus- und Badeordnung gerecht werden. Gleichwohl wird das Verhalten der Badegäste durch unser Personal beobachtet, das im Rahmen des Hausrechts tätig wird. Allerdings ist eine lückenlose Überwachung nicht möglich.

§ 1 Allgemeine Grundsätze und Verhalten im Bad

(1) Die Begleitung einer erwachsenen Person ist abweichend von der bisherigen Regelung für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr erforderlich.
(2) Betreten Sie den Beckenumgang nur unmittelbar vor der Nutzung z. B. der Becken, Sprunganlagen oder Wasserrutschen.
(3) Abstandsregelungen und -markierungen im Bereich von z. B. Wasserrutschen, Sprunganlagen sind zu beachten.
(4) Verlassen Sie das Schwimmbecken nach dem Schwimmen unverzüglich.
(5) Verlassen Sie das Schwimmbad nach der Nutzung unverzüglich und vermeiden Sie Menschenansammlungen vor der Tür, an ÖPNV-Haltestellen und auf dem Parkplatz.
(6) Der Verzehr von Speisen der Gastronomie ist nur auf den dafür vorgesehenen bzw. gekennzeichneten Flächen gestattet.
(7) Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter ist Folge zu leisten.
(8) Nutzer, die gegen diese Ergänzung der Haus- und Badeordnung verstoßen, können des Bades verwiesen werden. Die Betriebsleitung behält sich bei entsprechenden Verstößen vor, ein Badeverbot für die laufende Badesaison bzw. einen dauerhaften Ausschluss vom Badebetrieb auszusprechen.
(9) Falls Teile des Bades nicht genutzt werden können, wird dies durch entsprechende Absperrungen kenntlich gemacht.
(10) Die Öffnungszeiten (inklusive Eingangsschluss, Verlassen der Badezone und Betriebsschluss) richten sich nach den Bedingungen des Online-Ticketreservierungssystems.
(11) Die bisher bestehende „Schlechtwetter-Regelung“ (bei einer prognostizierten Tageshöchsttemperatur von 17 Grad oder weniger) wird außer Kraft gesetzt.

§ 2 Allgemeine Hygienemaßnahmen

(1) Personen mit einer bekannten/nachgewiesenen Infektion durch das Coronavirus ist der Zutritt nicht gestattet. Dies gilt auch für Badegäste mit Verdachtsanzeichen.
(2) Waschen Sie Ihre Hände häufig und gründlich (Handhygiene).
(3) Nutzen Sie die Handdesinfektionsstationen im Eingangsbereich und an anderen Übergängen, an denen das Händewaschen nicht möglich ist.
(4) Husten und Niesen Sie in ein Taschentuch oder alternativ in die Armbeuge (Husten- und Nies-Etikette).
(5) Masken müssen nach den behördlichen Vorgaben in den gekennzeichneten Bereichen getragen werden.

§ 3 Maßnahmen zur Abstandswahrung

(1) Halten Sie in allen Räumen die aktuell gebotenen Abstandsregeln (z. B. 2er-Regelung, Abstand 1,5 m) ein. In den gekennzeichneten Räumen bzw. an Engstellen warten Sie, bis die maximal angegebene Zahl der anwesenden Personen unterschritten ist.
(2) Der Dusch-Bereich mit Warmwasser ist geschlossen. Die Kaltduschen können unter Beachtung der ausgestellten Informationen genutzt werden. Die WC-Bereiche sind unter Einhaltung der im Freibad ausgeschilderten Abstandsregeln und der vorgegebenen Personenanzahl zu nutzen.
(3) In den Schwimm- und Badebecken gibt es Zugangsbeschränkungen. Beachten Sie bitte die ausgestellten Informationen und die Hinweise des Personals.
(4) In den Schwimm- und Badebecken muss der gebotene Abstand selbstständig gewahrt werden. Vermeiden sie Gruppenbildungen, insbesondere am Beckenrand auf der Beckenraststufe.
(5) Wenn Bahnleinen gespannt sind, muss jeweils in der Mitte der Bahn geschwommen werden. Jede Bahn darf nur in eine Richtung genutzt werden (z. B. Einbahnstraße, Schwimmerautobahn).
(6) Achten Sie auf die Beschilderungen und Anweisung des Personals.
(7) Planschbecken und Spielplätze dürfen nur unter der Wahrung der aktuellen Abstands- sowie Gruppenregeln genutzt werden. Eltern sind für die Einhaltung der Abstandregeln ihrer Kinder verantwortlich und werden durch entsprechende Hinweisschilder hierauf explizit aufmerksam gemacht.
(8) Vermeiden Sie auf dem Beckenumgang enge Begegnungen und nutzen Sie die gesamte Breite zum Ausweichen.
(9) Vermeiden Sie an Engstellen (Durchschreitebecken, Verkehrswegen) enge Begegnungen und warten Sie ggf., bis der Weg frei ist.
(10) Halten Sie sich an die Wegeregelungen (z. B. Einbahnverkehr), Beschilderungen und Abstandsmarkierungen im Bad.

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