Aktuelle Information zur KFW Förderung

03.02.2022

Die Stadtwerke informieren

Nahwärmeanschlüsse sind im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Zuschussförderung Einzelmaßnahmen BAFA – weiterhin förderfähig.

Die Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) läuft weiter. Als Einzelmaßnahmen gelten unter anderem die Dämmung des Dachs, ein Fenstertausch oder auch ein Heizungstausch, beispielsweise der Anschluss an die Nahwärme der Stadtwerke Pfullendorf. Lediglich die Neubauförderung des Effizienzhauses/Effizienzgebäudes 55 (EH/EG55) über die KfW wurde zum 24. Januar 2022 eingestellt. Die Förderung für Sanierungen und für EH40 Neubauten über die BEG bei der KfW wurde vorläufig gestoppt. Die Wiederaufnahme ist geplant, sobald entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt sind.

In einer Pressekonferenz am 01.02.2022 kündigte die Bundesregierung an, dass alle förderfähigen Altanträge, die bis zum Antragsstopp 24.01.2022 eingegangen sind, genehmigt werden sollen. Dabei handele es sich um rund 24.000 Anträge.

Nähere Informationen unter:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Meldung/2022/20220124-foerderung-fur-energieeffiziente-gebaude-durch-kfw.html
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/02/20220201-loesung-fuer-kfw-gebaeudefoerderung-steht.html

Förderung:

Der Anschluss an ein hocheffizientes Wärmenetz wird mit staatlichen Fördermitteln unterstützt. So profitieren Sie nicht nur von einem geringeren Energieverbrauch und weniger CO2-Emissionen, sondern auch von attraktiven Zuschüssen.

Der Anschluss an das Wärmenetz der Stadtwerke Pfullendorf ist für Bestandsgebäude im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ mit einem Investitionskostenzuschuss in Höhe von bis zu 30 % der förderfähigen Kosten (max. 60.000 € pro Wohneinheit) förderfähig. Tauschen Sie eine alte ineffiziente Ölheizung aus, erhöht sich der Fördersatz um weitere 10 % auf insgesamt 40 % Investitionskostenförderung.

Was ist beispielsweise alles förderfähig:

  • Baukostenzuschuss für die Fernwärmeversorgung
  • Einbau der Wärmeübergabestation
  • Demontage und Entsorgung der Altanlage
  • Hydraulische Anbindung des bestehenden Heizsystems inkl. weiterer Optimierungsmaßnahmen
 
 
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