Kontrast

Förderkulisse LEADER

LEADER steht für das französische "Liaison Entre Actions de Développement de l'Économie Rurale". Übersetzt bedeutet dies „Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft“.

Seit wann gibt es diese Kulisse? Der methodische Ansatz wurde von der Europäischen Union bereits seit den 1990er Jahren (Start 1991) ins Leben gerufen und ist seit der Förderperiode 2007–2013 fester Bestandteil der europäischen Strukturförderung.

Wer wird gefördert? Die Antragstellung steht fast jedem offen. Dazu gehören Kommunen, Vereine, Verbände, kleine Unternehmen, Personengesellschaften sowie Privatpersonen.

Was wird gefördert? Unterstützt werden innovative Projekte mit regionalem Mehrwert. Typische Bereiche sind Kunst und Kultur, Nahversorgung, regionaler Tourismus, regionale Vermarktung, Digitalisierung sowie Klimaschutz und soziale Projekte, die das Zusammenleben im ländlichen Raum stärken. Wichtigste Voraussetzung ist, dass das Projekt im definierten Aktionsgebiet liegt und den Zielen des regionalen Entwicklungskonzepts entspricht.

Kontakt zur LEADER-Förderstelle REMO
Die für die Region zuständige Geschäftsstelle des Regionalentwicklung Mittleres Oberschwaben e.V. (REMO) hat ihren Sitz in Altshausen:

REMO e.V. LEADER-Geschäftsstelle
Ebersbacher Straße 4 (2. OG)
88361 Altshausen
info@re-mo.org
www.re-mo.org

Ansprechpartnerinnen in der Geschäftsstelle:
Lena Schuhmacher (Geschäftsführerin) – Tel: 07584 9237-181
Leonie Schröck (Stellv. Geschäftsführerin) – Tel: 07584 9237-180

Aktueller Förderaufruf und weiterführende Links

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass unser neuer Förderaufruf bereits am , 7. September 2026 startet. Insgesamt stehen mind. 400.000 Euro EU-Mittel zur Verfügung. Die genaue Festlegung des Budgets erfolgt am Tag der Auswahlsitzung und setzt sich aus allen EU-Mitteln, die der LEADER-Aktionsgruppe Mittleres Oberschwaben bis zum Sitzungstag zur Verfügung stehen und nicht bereits gebunden sind, zusammen. Hinzu kommen verfügbare Landesmittel.

Die Förderschwerpunkte beim Förderaufruf liegen in folgenden Bereichen:

• Modul 1: öffentliche und kommunale Projektvorhaben
Antragsberechtigt: Kommunen


• Modul 2: privat-gewerbliche und gemeinwohlorientierte Projektvorhaben
Antragsberechtigt: Vereine, Unternehmen, Institutionen, Privatpersonen
Beispiele:
- Touristische Angebote: Ausbau Gastronomie/Unterkünfte, Erlebnis- oder Themenangebote
- Unternehmensgründung/-erweiterung im ländlichen Raum (z. B. Manufakturen, Handwerk)
- Nahversorgung & Dienstleistungen (Dorfladen o.ä.)
- Umnutzung von Gebäuden (z. B. Ferienwohnungen, Coworking, Veranstaltungsräume)
- Freizeit- und Naturangebote (Naturpfade, Outdoor-Aktivitäten)


• Modul 5: Privat nicht-investive Projekte (z.B. Veranstaltungen, Kunst- und Kulturangebote etc.) | Restmittel des Landes zzgl. Kofinanzierung durch EU-Mittel
Antragsberechtigt: Vereine, Privatpersonen, lose Zusammenschlüsse (bspw. GbR)
Beispiele:
- Konzepte, Studien und Machbarkeitsanalysen (z. B. Tourismus-, Mobilitäts- oder Ortsentwicklungskonzepte)
- Netzwerk- und Kooperationsprojekte zwischen regionalen Akteuren
- Entwicklung neuer regionaler Angebote oder Dienstleistungen
- Marketing- und Vermarktungskonzepte für regionale Produkte oder Tourismus
- Pilotprojekte und Modellvorhaben (z. B. Digitalisierung, nachhaltige Mobilität)

Die Projektvorhaben müssen im Aktionsgebiet Mittleres Oberschwaben umgesetzt werden und mindestens ein Teilziel des Regionalen Entwicklungskonzepts aus den drei Handlungsfeldern Nachhaltiges Wirtschaften, Kommunalentwicklung oder Tourismus und Naherholung erfüllen.

Eine Vorabstimmung ist bis spätestens 2. Oktober 2026 möglich. Die vollständigen Projektunterlagen müssen bis 9. Oktober 2026 eingereicht werden.

Weitere Informationen zum 9. Projektaufruf finden Sie auch auf unserer Homepage:   www.re-mo.org.

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