Bauvordrucke für Kenntnisgabeverfahren (mindestens 2-fach einzureichen)

Erstellen Sie Ihren Bauantrag entsprechend dem Onlinezugangsgesetz (OZG) online über das Serviceportal Baden-Württemberg. Die Registrierung kann unter folgendem Link gestartet werden:

https://www.service-bw.de/servicekonto/registrierung

Bei Fragen oder Unklarheiten melden Sie sich gerne im Sekretariat der Baurechtsbehörde.

Alternativ stellen Sie Ihren Bauantrag schriftlich, die Vordrucke sind untenstehend eingestellt, dort finden Sie die Bauvordrucke für alle Antragsarten.

Bauvordrucke für Kenntnisgabeverfahren (mindestens 2-fach einzureichen)

Kenntnisgabeverfahren § 51 LBO

Abbruch baulicher Anlagen - Kenntnisgabeverfahren
       nach § 51 Abs. 3 LBO ( Landesbauordnung )

Angrenzerzustimmung (Planunterlagen müssen ebenfalls unterzeichnet werden mit Datum)

Baurecht Bau Standsicherheitsnachweis

Lageplan schriftlicher Teil § 4 LBOVVO

Feuerungsanlagen
       Erhebungsbogen für Baugenehmigungen

Erhebung Abgangstatistik

Berechnungsbogen Kraftfahrzeugstellplätze

Lärmschutz bei Luft-Wärmepumpen - Für eine ruhige Nachbarschaft

Kenntnisgabeschild Baustelle

Anschrift

Stadt Pfullendorf
Kirchplatz 1
88630 Pfullendorf

07552 251000
07552 251009
E-Mail senden

Ansprechpartner

NadineRade

Leiterin Bauverwaltung, Baurechtsbehörde, Umwelt, Forst

Datenschutzhinweis

Diese Webseite nutzt externe Komponenten, wie z.B. Karten, Videos oder Analysewerkzeuge, welche alle dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Dabei werden von den externen Komponenten ggf. auch Cookies gesetzt. Die Einwilligung zur Nutzung der Komponenten können Sie jederzeit widerrufen. Eine Übersicht der externen Komponenten und weitere Informationen dazu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.