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Führungzeugnis/Gewerbezentralregister

Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses
Antrag auf einen Auszug aus dem Gewerbezentralregisters

Mit diesem Online-Antrag können Sie, bei Vorliegen eines besonderen Grundes (z.B. Krankheit), ein Führungszeugnis oder einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beantragen.

Liegt kein Grund vor, so ist die Antragstellung persönlich bei der Meldebehörde vorzunehmen. Bringen Sie zur Antragstellung Ihren Personalausweis bzw. Reisepass mit.

Weitere Hinweise zum Führungszeugnis/Gewerbezentralregister finden Sie beim Bundesamt für Justiz.

Die Gebühr für die Ausstellung eines Führungszeugnisses bzw. eines Auszugs aus dem Gewerbezentralregisters beträgt 13,00 € und wird mittels Lastschrift von Ihrem Konto eingezogen.

zum Antragsformular Führungszeugnis

zum Antragsformular Gewerbezentralregister


Ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a Abs. 1 BZRG kann weiterhin nur persönlich beim Bürgerbüro beantragt werden.

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