Mit dem Landesfamilienpass und der dazu gehörigen Gutscheinkarte können Familien, die ihren ständigen Wohnsitz in Baden-Württemberg haben, also auch ausländische Familien, unentgeltlich bzw. zu einem ermäßigten Eintritt die staatlichen Schlösser, Gärten und Museen besuchen.
Einen Landesfamilienpass können folgende Personen erhalten:
Der Landesfamilienpass ist einkommensunabhängig.
Den Landesfamilienpass und die dazugehörige Gutscheinkarte erhält man auf Antrag beim Bürgermeisteramt. Dort gibt es auch weitere Auskünfte über eventuelle kommunale Familienpässe und -ermäßigungen.
Die Gutscheine sind beim Besuch der jeweiligen Einrichtung zusammen mit dem Landesfamilienpass vorzulegen. Sie gelten nur für die im Landesfamilienpass aufgeführten Personen.
Landesfamilienpass bietet auch in den Sommerferien vergünstigten oder kostenlosen Eintritt zu vielen Ausflugszielen in Baden-Württemberg.Meldung Landesfamilienpass
Hauptstraße 26
Am Marktplatz
88630 Pfullendorf
Mo., Di., Mi., Fr.
08.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 18.00 Uhr
Samstag
09.00 - 12.00 Uhr