Die Abfallgebühr auf Ihrem Gebührenbescheid setzt sich aus der Grundgebühr und der Gewichtsgebühr zusammen. Die Grundgebühr muss jeder Haushalt unabhängig von den tatsächlichen Leerungen bezahlen. Die Grundgebühr deckt alle Kosten für die Entsorgungsanlagen und Recyclinghöfe, für die Erfassung von Wertstoffen, Schadstoffen, Grüngutabfällen, ebenso für die Papiertonne, den Abfallkalender und die Betriebsführung der Abfallwirtschaft.
Bei Privathaushalten ist die Grundgebühr nach der Größe des Haushalts gestaffelt. Die Angaben zu den Haushalten werden regelmäßig mit den Einwohnermeldeämtern der Städte und Gemeinden abgeglichen. Bei der Berechnung der Jahresgebühr wird nicht zwischen Haupt- und Nebenwohnsitz unterschieden.
Jahresgrundgebühr für Haushalte | ||
1-Personenhaushalt | 65,28 € | |
2-Personenhaushalt | 88,08 € | |
3-Personenhaushalt | 94,92 € | |
4-Personenhaushalt | 100,80 € | |
5-Personenhaushalt | 106,20 € | |
6-Personenhaushalt | 110,76 € |
Der Gewichtsbetrag beträgt je kg Restmüll 0,13 Euro.
Fallen bei einer Leerung weniger als 5 kg an, wird eine pauschale Mindestgebühr von 0,65 Euro erhoben. Auf die Gewichtsgebühr wird eine Abschlagszahlung erhoben, die dann mit den tatsächliche entstanden Kosten am Jahresende verrechnet wird. Ergibt sich nach Ablauf des „Mülljahres“, wenn das Müllgewicht endgültig feststeht, eine Abweichung, wird entweder eine Nachberechnung der Gebühren oder eine Verrechnung mit den Gebühren des Folgejahres durchgeführt.
Alle Angaben ohne Gewähr!