Baurechtsbehörde

Erstellen Sie Ihren Bauantrag entsprechend dem Onlinezugangsgesetz (OZG) online über ViBa-BW. Die Registrierung kann unter folgendem Link gestartet werden:

Online Bauantrag über ViBa-BW

Ab dem 01.01.2025 sind Baugenehmigungen ausschließlich digital beim Virtuellen Bauamt (ViBa) zu beantragen. Ein Bauantrag in Papierform ist nicht mehr möglich.

Eine Anleitung für den Anwendungsfall der Antragsstellung finden Sie hier:


Wenn Sie eine bauliche Anlage abbrechen, errichten oder die Nutzung ändern wollen, müssen Sie eine Baugenehmigung beantragen, sofern das Vorhaben nicht nach § 50 LBO verfahrensfrei ist oder nach § 51 LBO zur Kenntnis gegeben werden kann.

Berücksichtigen Sie dabei, dass es verschiedene Gebäudeklassen (1-5) gibt. Für Gebäude der Gebäudeklassen 4 und 5 mit Ausnahme der Wohngebäude sowie Sonderbauten benötigen Sie immer eine Baugenehmigung. Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren ist bei diesen Bauvorhaben nicht möglich. Sie müssen den Bauantrag mit allen erforderlichen Bauvorlagen bei der unteren Baurechtsbehörde der Stadt Pfullendorf einreichen.

Bei Fragen oder Unklarheiten melden Sie sich gerne im Sekretariat des Baurechtsamt Pfullendorf.

Entsprechende Bauvordrucke finden Sie hier.

Ansprechpartner

NadineRade

Leiterin Bauverwaltung, Baurechtsbehörde, Umwelt, Forst

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