Bauleitplanung
Durchführung von Verfahren der Bauleitplanung, hierzu gehören der Flächennutzungsplan und die Bebauungspläne. Eine stetige Bauland- und Stadtentwicklung erfordert die entsprechenden Bebauungsplanverfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit und der Fachbehörden.
Die laufenden Verfahren finden Sie hier, ebenso die rechtskräftigen Bebauungspläne.
Beteiligungen an laufenden Bauleitplanverfahren
Der Gemeinderat der Stadt Pfullendorf hat in dessen öffentlicher Sitzung vom 21.05.2026 den Entwurf der 1. Änderung der Klarstellungs- und Änderungssatzung Denkingen vom selben Tag zur förmlichen Offenlage gebilligt (§§ 34 Abs. 6, 13 Abs. 2, 3 Abs. 2 BauGB).
Der Beschluss über die Offenlage des Entwurfs der Innenbereichssatzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Deren Geltungsbereich ist wie folgt; d. h., es werden nur die Grundstücksteile von Flst. 190/4 und Flst. 167, je Gemarkung Denkingen, erfasst:

Der zur Offenlage bestimmte Entwurf der Innenbereichssatzung vom 21.05.2026 und der Entwurf der Begründung vom selben Tag hierzu liegen vom Montag, 15.06.2026 bis zum einschließlich Mittwoch, 15.07.2026 im Rathaus der Stadt Pfullendorf, Abteilung Bauverwaltung, Zimmer Nr. 1.01, während der üblichen Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht offen aus.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Innenbereichssatzung unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Innenbereichssatzung nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 BauGB).
Die Stadt veranlasst parallel neben der Beteiligung der Öffentlichkeit auch die förmliche Beteiligung der Behörden (§§ 4 Abs. 2, 4a Abs. 2 BauGB).
Der Entwurf der Innenbereichssatzung besteht aus einem Plan- und einem Textteil. Der Planteil erweitert den Geltungsbereich der bereits existierenden und seit 29.07.2020 rechtsverbindlichen Innenbereichssatzung vor allem um zwei Baugrundstücke und die hierfür erforderliche Ausgleichsfläche. Der Textteil setzt sich vor allem aus der Begründung des Satzungsentwurfs mit den städtebaulichen Zielsetzungen und den einzelnen planungsrechtlichen Festsetzungen sowie der Bewertung des Eingriffs in die Natur und Landschaft, der Ermittlung der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen sowie einer Eingriffs-Kompensationsbilanz zusammen.
Der Gemeinderat der Stadt Pfullendorf hat in öffentlicher Sitzung vom 24.09.2025 den Entwurf des Bebauungsplans „Alpenblick II“, Gemarkung Aach-Linz und den Entwurf der hierzu gehörenden örtlichen Bauvorschriften, jeweils in der Fassung vom 16.09.2025 gebilligt und die förmliche Offenlage für die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Parallel hierzu findet nun auch die Anhörung der Träger öffentlicher Belange statt.
Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird aufgrund von § 3 Abs. 1 BauGB eine Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Offenlegung des Planentwurfes durchgeführt.
Die Auslegung des Planentwurfes findet vom Montag, 06.10.2025 bis einschließlich 06.11.2025 in der Bauverwaltung, Zimmer Nr. 1.04, Kirchplatz 3, 88630 Pfullendorf, während der üblichen Dienstzeiten des Rathauses (Montag bis Freitag 08:00 – 12:00 Uhr, Dienstag 14:00 – 16:00 Uhr, Donnerstag 14:00 – 18:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht statt.
Während der vorgenannten Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen und Anregungen zu dem Bebauungsplanentwurf (z.B. schriftlich, in Textform oder während der Dienststunden mündlich zur Niederschrift) abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass insbesondere auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 5 BauGB).
Ziele und Zwecke der Planung:
Mit der Bebauungsplanaufstelltung sollen detaillierte planungs- und bauordnungsrechtliche Grundlagen für die Erschließung/Bebauung eines allgemeinen Wohngebietes nach § 4 BauNVO geschaffen werden.
Pfullendorf, den 04.10.2025
Ralph Gerster, Bürgermeister
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- 01-Verfahrensvermerke-Textteil-Alpenblick-II-2025-09-16.pdf61,55 KB
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- 07-Anlage-2-Oekologischer-Bestandsplan-Alpenblick-II-2025-09-16.pdf0,95 MB
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- 09-Anlage-4-Bewertung-der-Bodenfunktionen-Alpenblick-II-2025-09-16.pdf111,81 KB
- 10-Anlage-5-Bruttowohndichteberechnung-Alpenblick-II-2025-09-16.pdf368,33 KB
- 11-Anlage-6-Artenschutzrechtliche-Ueberpruefung-von-2022.pdf5,32 MB
