Kontrast

Wir freuen uns, Ihnen mit der neuesten Ausgabe unseres Newsletters einen Überblick über den Bereich Wirtschaft in Pfullendorf zu verschaffen.


Pfullendorf hat einiges an Neuem zu bieten...


Bild Augenarzt

Eröffnung der Augenarztpraxis Dr. Schatz in Pfullendorf

Am 1. April fand das Come Together zur Eröffnung der neuen Augenarztpraxis von Dr. Schatz statt – und das ist kein Aprilscherz! Die positive Energie und die gute Zusammenarbeit mit den benachbarten Ärztinnen und Ärzten sind bereits spürbar.

Mit der Praxis, die direkt neben dem ehemaligen Krankenhaus angesiedelt ist, schließen wir eine lange bestehende Versorgungslücke im Bereich der Augenheilkunde. Zudem wird in Kooperation mit dem MVZ PI die kinderärztliche Versorgung in Pfullendorf und der Region verbessert.

Ein herzlicher Dank geht an die SRH Kliniken Sigmaringen für die Unterstützung bei der Vermietung der Praxisräume. Es tut sich viel in und um das frühere Krankenhaus.


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Die Meisterbäckerei Schneckenburger eröffnet im LinzgauCenter

Am 15. Mai 2025 eröffnete die Meisterbäckerei Schneckenburger ihre insgesamt 54 Filiale im LinzgauCenter. 

Im Rahmen einer kleinen Eröffnungszeremonie begrüßte auch Wirtschaftsförderer Bernd Mathieu im Namen der Stadt Pfullendorf den neuen Standort der Meisterbäckerei Schneckenburger. Marc Schneckenburger und Senior-Chef Thomas Schneckenburger gaben sich persönlich die Ehre das für Pfullendorf neu geformte Team, an ihrem ersten Arbeitstag zu begleiten und die Gäste und Kunden herzlichst zu begrüßen. Marc Schneckenburger hob in seiner kurzen Ansprache hervor, dass die Entscheidung für diese Standortwahl maßgeblich von der guten Kooperation mit der Metzgerei Frick abhing, da diese Zusammenarbeit bereits an anderen Standorten sehr gut funktioniert. „Die Erweiterung des Bäckereiangebotes ist sowohl eine Bereicherung für den Standort Pfullendorf als auch ein weiterer Frequenzbringer für das LinzgauCenter“, so Mathieu. Michaela Martinangeli, die hiesige Regionalleiterin, freut sich ganz besonders nun auch in Ihrem Heimatort eine Filiale von Schneckenburger betreuen zu dürfen. 

Ab sofort haben die Kunden zusätzlich zu den üblichen Öffnungszeiten unter der Woche die Möglichkeit sonntags zwischen 07.00 und 12.00 Uhr bei der Meisterbäckerei Schneckenburger frische Backwaren und Konditorei-Produkte zu erwerben.


Eröffnung der neuen Podologiepraxis in Pfullendorf – Bürgermeister besucht erfolgreich gestartete Praxis

Die frisch eröffnete Podologiepraxis im Herzen der Stadt hat ihre Türen seit Mitte März geöffnet und bietet nun professionelle Fußpflege und medizinische Fußbehandlungen auf höchstem Niveau an.

Bürgermeister Ralph Gerster und Wirtschaftsförderer Bernd Mathieu ließen es sich nicht nehmen, die moderne Podologiepraxis persönlich mit einem Eröffnungsgeschenk zu besuchen. Der Bürgermeister zeigte sich beeindruckt von den komplett sanierten und modernen Räumlichkeiten. „Es ist wunderbar solch eine Bereicherung für unsere Stadt zu sehen. Eine Podologiepraxis ist eine wertvolle Ergänzung für Pfullendorf“, so der Bürgermeister.

Im Rahmen des Besuchs erzählte Inhaber Stefan Martin, dass es bereits eine sehr erfolgreiche Erstpraxis in Überlingen gibt und nun aufgrund der hohen Nachfrage eine weitere Praxis in Pfullendorf eröffnet wurde. Die neue Praxis in Pfullendorf wird von Thekla Martin und Ekaterina Reichel geleitet. „Für den April sind bereits sehr viele Termine gebucht“, freut sich Martin.
Die Podologiepraxis wird montags und dienstags ganztägig, mittwochs und donnerstags bis 14 Uhr geöffnet haben. Freitag ist geschlossen.

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Übergabe des Haus Linzgau: Ein neuer Abschnitt beginnt

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Nach 18 Jahren voller Engagement und Gastfreundschaft wurde das Haus Linzgau in Pfullendorf am Dienstag, den 13. Mai 2025 feierlich an neue Betreiber übergeben. Die Veranstaltung, die mit musikalischer Untermalung und einem festlichen Gottesdienst begann, würdigte die Verdienste der Familie Ott und ihre enge Verbundenheit mit der Stadt.

Zahlreiche Gäste, darunter der Bürgermeister und Vertreter der Bundeswehr, nahmen an diesem emotionalen Moment teil. Die symbolische Schlüsselübergabe markierte den Übergang zu einem neuen Kapitel.

Die neuen Betreiber, ein erfahrenes Gastronomieteam, setzen sich zum Ziel, bewährte Traditionen zu erhalten und frische Impulse zu setzen. Das Haus Linzgau bleibt ein offener Ort der Begegnung, Kulinarik und Gemeinschaft.

Als OASE-Inland-Einrichtung der Katholischen Arbeitsgemeinschaft für Soldatenbetreuung (KAS) bietet das Haus Linzgau nicht nur Gastronomie, sondern auch Raum für Veranstaltungen und soziale Interaktionen. Zukünftig wird es neben dem Restaurantbetrieb auch ein hauseigenes Kino und moderne Bowlingbahnen geben.

Nach dem offiziellen Teil wurde in entspannter Atmosphäre mit Sekt und guten Gesprächen gefeiert – ein gelungener Abschluss eines bedeutenden Tages.


Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) Ausschreibung Jahresprogramm 2026

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat das Jahresprogramm 2026 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) mit Bekanntmachung vom 23. Mai 2025 im Staatsanzeiger ausgeschrieben.

Das ELR

Mit dem ELR bietet das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Ziel des Jahresprogramms 2026 ist es, Impulse zur innerörtlichen Entwicklung und Aktivierung der Ortskerne zu setzen und dabei auch den Klimaschutz zu berücksichtigen. Daher wird die Nutzung vorhandener Bausubstanz besonders gefördert.

Neubauprojekte in den Förderschwerpunkten Wohnen/Innenentwicklung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen sind nur förderfähig, sofern die Tragwerkskonstruktion überwiegend aus einem CO²-speichernden Material (in der Regel ist dies der Baustoff Holz) besteht. Zuwendungsempfänger können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.

 
Wo liegen die Förderschwerpunkte?

Im Förderschwerpunkt Grundversorgung steht die Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs im Vordergrund. Gefördert werden unter anderem Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien und Bäckereien. Zur Grundversorgung können auch Arztpraxen, Apotheken und andere Dienstleistungen im Gesundheitsbereich gehören. Investitionen von Kleinstunternehmen der Grundversorgung und für Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen können mit einem Fördersatz von bis zu 30 % (ggf. 35 % bei zusätzlichem CO²-Speicherzuschlag) gefördert werden.


Im Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung werden die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierungen), Verbesserung des Wohnumfeldes, Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie die Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken gefördert. Der Neubau von Einfamilienhäusern ist nicht förderfähig. Bei eigengenutzten wohnraumbezogenen Projekten liegt der Regelfördersatz bei 30 %. Der Höchstbetrag pro Wohneinheit beträgt bei Modernisierungen, Umbauten und Aufstockungen max. 50.000 €, bei Umnutzungen bis zu 60.000 €. Der Neubau von eigengenutzten Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern wird mit bis zu 30.000 € pro eigengenutzter Wohneinheit gefördert. Für den Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung wird etwa die Hälfte der im Jahresprogramm 2026 zur Verfügung stehenden Mittel eingesetzt. Auch in den an den Ortskern angrenzenden Baugebieten (bis zur Erschließung in den 70er-Jahren) ist die Förderung möglich.


Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden vorrangig Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen (mit bis zu 100 Mitarbeitern) unterstützt, die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen. Zudem werden Vorhaben gefördert, die zur Umnutzung oder Weiterentwicklung vorhandener Bausubstanz beitragen. Auch die Verlagerung von Unternehmen bei störenden Nutzungsmischungen im Ortskern ist ein wichtiges Förderziel. Unternehmensinvestitionen können mit einem Fördersatz von bis zu 15 % gefördert werden.


CO²-Speicherzuschlag

Wer bei Projekten überwiegend ressourcenschonende, CO² bindende Baustoffe im Tragwerk wie z.B. Holz einsetzt, kann einen Förderzuschlag von 5 % auf den Regelfördersatz und eine erhöhte Maximalförderung bekommen, sofern dies nach beihilferechtlichen Bestimmungen der EU möglich ist.

Antragsverfahren

Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von den Städten/Gemeinden gestellt werden. Diese Aufnahmeanträge enthalten die von der Gemeinde positiv bewerteten privaten Projekte.


Daher ist es notwendig, dass die Unterlagen zu den privaten Projekten bis spätestens 09.09.2025 bei der Gemeinde vorliegen.


Sollten Sie ein Projekt planen, für das eine Förderung in Frage kommen könnte, so wenden Sie sich an den Wirtschaftsförderer, Bernd Mathieu, Tel. 07552 - 251111, E-Mail: bernd.mathieu@stadt-pfullendorf.de, um die erforderlichen Unterlagen abzustimmen.


Das MLR entscheidet im Frühjahr 2026 über die Aufnahme in das ELR. Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die vor der Programmentscheidung nicht begonnen sind. Nach erfolgter Aufnahme ist das Vorhaben grundsätzlich noch im Jahre 2026 zu beginnen.


Weitere Informationen über die Fördervoraussetzungen, die Förderhöhe und das Verfahren zur Antragstellung finden Sie unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/ oder unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung/

Stadt Pfullendorf, 28.05.2025


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