Aufgrund der Grundsteuerreform ergehen für alle Grundstückseigentümer neue Grundsteuerbescheide für das Kalenderjahr 2025. Diese werden jedoch erst nach Beschluss des neuen Hebesatzes durch den Gemeinderat im Frühjahr 2025 versandt.
Die Eigentümer, welche einen Dauerauftrag bei Ihrer Bank eingerichtet haben, werden gebeten diesen auszusetzen, da sich die Grundsteuerbeträge gegenüber dem Vorjahr auf jeden Fall ändern werden.
Bitte überweisen Sie daher erst, wenn Sie von der Stadt Pfullendorf die neuen Grundsteuerbescheide erhalten haben. Ab diesem Zeitpunkt können dann auch die Daueraufträge geändert und wiedereingesetzt werden.
Alle diejenigen Grundstückseigentümer, die der Stadt Pfullendorf ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, müssen nicht tätig werden. Hier erfolgen die Abbuchungen für 2025 erst nach Erhalt der neuen Grundsteuerbescheide gemäß den darin genannten Fälligkeiten.