Zusätzliche Betreuungsleistungen

Speziell für Pflegeversicherte Bewohner, bei denen die Pflegeversicherung gem. § 45a SGB XI dauerhaft eine erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz aufgrund einer Demenz, einer geistigen Behinderung oder einer psychischen Erkrankung festgestellt hat, gibt es ergänzend zu den allgemeinen Pflege- und Betreuungsleistungen ein zusätzliches Angebot an Betreuungs- und Aktivierungsleistungen. Die Anspruchsberechtigten Bewohner werden zielgerichtet durch zusätzliche Angebote zur Teilnahme an Aktivitäten (z.B. Kochen, Backen, handwerkliche Arbeiten, Singen u.ä.) motiviert und aktiviert sowie bei diesen Aktivitäten betreut und begleitet.

Das zusätzliche Betreuungsangebot steht kraft Gesetz nur dem genannten Personenkreis offen. Das Angebot wird dich zusätzliches Personal sichergestellt, das ausschließlich über die Pflegeversicherung finanziert wird. Die zusätzliche Betreuungsleistungen können daher nur so lange angeboten werden, wie hierüber eine Vereinbarung gemäß § 43b SGB XI zwischen den Pflegekassen und der Einrichtung besteht.

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Spitalpflege Pfullendorf
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