Pflegesätze
Die Pflegesätze werden nach entsprechenden Verhandlungen mit den Kostenträgern (Pflegekassen, KVJS usw.) und dem Stiftungsrat des Spitalfonds festgesetzt.
Die Pflegesätze setzen sich aus 4 Entgeltbestandteilen zusammen:
- Die Pflegevergütung ist je nach Pflegestufe unterschiedlich hoch bemessen. Es wird unterschieden zwischen Pflegestufe 0K, 0G, I, II, III und III Härtefall. Die Pflegekassen beteiligen sich nur bei den Pflegestufen I - III Härtefall an den Kosten.
- Die Vergütung für Unterkunft und Verpflegung ist bei allen Bewohnerinnen und Bewohnern gleich hoch.
- Der Investitionskostenanteil ist ebenfalls für alle Bewohnerinnen und Bewohnern gleich hoch.
Sollten nach Abzug der Leistungen der Pflegekasse die noch verbleibenden Kosten nicht durch das Einkommen bzw. Vermögen aufgebracht werden können, berät sie das zuständige Sozialamt. Auf Wunsch sind wir Ihnen hier bei der Vermittlung behilflich.