Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet einen Personalausweis zu besitzen.
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und eine Auslandreise außerhalb des Geltungsbereichs des Personalausweises antreten wollen, sind verpflichtet einen gültigen Reisepass mitzuführen.
Mitreisende Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres benötigen bei der Einreise in diverse Länder einen Kinderreisepass, nach Vollendung des 12. Lebensjahres einen Reisepass.
Prüfen Sie jeweils rechtzeitig vor einer Auslandsreise, ob ihre Ausweisdokumente
noch gültig sind.
Aktuelle Auskünfte zu den Einreisebestimmungen einzelner Staaten können über das Auswärtige Amt eingeholt werden: www.auswaertiges-amt.de
Personalausweis:
Es wird empfohlen, den neuen Personalausweis einen Monat vor Ablauf der Gültigkeit des bisherigen Ausweises zu beantragen.
Personalausweise werden ab dem 24. Lebensjahr für eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ausgestellt, bei Personen die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gültigkeitsdauer nur 6 Jahre.
Voraussetzungen zur Beantragung:
Frist:
Gebühr:
Vorläufiger Personalausweis:
Bei Glaubhaftmachung dringenden Bedarfs ist es möglich, einen vorläufigen Personalausweis auszustellen. Die Ausstellung erfolgt nur, wenn gleichzeitig ein neuer Personalausweis beantragt wird oder bereits beantragt wurde. Die Gültigkeit wird dem jeweiligen Verwendungszweck angepasst, sie beträgt jedoch maximal 3 Monate.
Voraussetzungen zur Beantragung:
Gebühr:
Reisepass:
Seit 1. November 2005 werden Reisepässe mit einem Chip ausgestattet, auf dem biometrische Gesichtsmerkmale gespeichert werden. Dazu muss das Lichtbild bestimmten Anforderungen entsprechen. Seit 01. November 2007 werden zusätzlich zwei Fingerabdrücke im Chip gespeichert.
Voraussetzungen zur Beantragung:
Frist:
Gebühr:
Expresspass:
Ganz Eilige können einen sogenannten Expresspass beantragen. Bei Bedarf und Entrichtung einer zusätzlichen Gebühr kann dieser innerhalb von 4 Arbeitstagen nach Antragstellung ausgehändigt werden. Die Gebühr erhöht sich zu den regulären um 32,00 €.
Voraussetzungen zur Beantragung:
Vorläufiger Reisepass:
Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses ist möglich, wenn ein (Express-) Reisepass bis zum erstmaligen Gebrauch nicht rechtzeitig ausgehändigt werden kann und der dringende Bedarf glaubhaft gemacht wird. Die Gültigkeitsdauer wird dem jeweiligen Verwendungszweck angepasst, sie beträgt jedoch maximal 1 Jahr.
Voraussetzungen zur Beantragung:
Gebühr:
Kinderreisepass:
Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr erhalten auf Antrag einen Kinderreisepass. Der Kinderreisepass wird mit einer Gültigkeitsdauer von sechs Jahren, längstens jedoch bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres ausgestellt.
Nach Vollendung des 12. Lebensjahres wird ein Reisepass ausgestellt.
Voraussetzungen zur Beantragung:
Frist:
Gebühr:
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ab 1. November 2010