Vorläufige Entgelte für die Nutzung der Stromversorgungsnetze der Stadtwerke Pfullendorf,
gültig ab 01.01.2012
Die Stadtwerke Pfullendorf haben bei der Landesregulierungsbehörde einen schriftlichen Antrag zur Genehmigung der Netznutzungsentgelte für 2009 ff. gestellt. Die Stadtwerke Pfullendorf behalten sich vor, den Netznutzern die beantragten Netznutzungsentgelte rückwirkend ab dem Zeitpunkt in Rechnung zu stellen, zu dem die Landesregulierungsbehörde die beantragten Netznutzungsentgelte genehmigt. Die Stadtwerke Pfullendorf werden den Netznutzer hierüber informieren. Der Netznutzer ist berechtigt, den Netznutzungs-/Lieferantenrahmenvertrag unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der Information auf das Ende des darauffolgenden Kalendermonates außerordentlich schriftlich zu kündigen.
Die vorläufig genehmigten Netznutzungsentgelte sind hier im folgenden dargestellt:
Netznutzungsentgelte 2012
Bahnhofstraße 6
88630 Pfullendorf
Tel.: 07552 251795
251797, 251790
Fax: 07552 7442
E-Mail: info@stadtwerke-pfullendorf.de