Netznutzung
Vorläufige Entgelte für die Nutzung der Stromversorgungsnetze der Stadtwerke Pfullendorf,
gültig ab 01.01.2012
Die Stadtwerke Pfullendorf haben bei der Landesregulierungsbehörde einen schriftlichen Antrag zur Genehmigung der Netznutzungsentgelte für 2012 ff. gestellt. Die Stadtwerke Pfullendorf behalten sich vor, den Netznutzern die beantragten Netznutzungsentgelte rückwirkend ab dem Zeitpunkt in Rechnung zu stellen, zu dem die Landesregulierungsbehörde die beantragten Netznutzungsentgelte genehmigt. Die Stadtwerke Pfullendorf werden den Netznutzer hierüber informieren. Der Netznutzer ist berechtigt, den Netznutzungs-/Lieferantenrahmenvertrag unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der Information auf das Ende des darauffolgenden Kalendermonates außerordentlich schriftlich zu kündigen.
Die vorläufig genehmigten Netznutzungsentgelte sind hier im folgenden dargestellt:
Netznutzungsentgelte 2012