Wie sieht das neue Gebührensystem aus?

Sowohl bei den Privathaushalten als auch bei den Geschäften und Gewerbebetrieben setzen sich die Abfallgebühren künftig aus zwei "Bausteinen" zusammen, dem Grund- und dem Gewichtsbetrag.
Im ersten Baustein, dem sogenannten Grundbetrag, sind all jene Kosten enthalten, die dem Landkreis unabhängig von der anfallenden Restmüllmenge entstehen: z.B. das Einsammeln, der Betrieb der Recyclinghöfe, die Erfassung und Verwertung der Altstoffe z. B. über sogenannte Depot-Container und die Altpapiermonotonne. Zu diesem Grundbetrag gehören auch die Vereinssammlungen, die Problemstoffsammlung, die Abfallberatung oder die Nachsorge der Deponien und die Verwaltung.

Der Gewichtsbetrag ist dagegen abhängig von der Menge des jeweils verursachten Mülls und dem Preis für die Verbrennung und für den Transport zum Müllheizkraftwerk in Ulm.

Fazit: Die Menge bestimmt den Preis!