Der Haushalt der Stadt Pfullendorf

1. Allgemeines
Der Haushaltsplan stellt das Finanzprogramm einer Kommune dar und wird für den Zeitraum eines Jahres bzw. zwei Jahre (sog. Doppelhaushalt) aufgestellt.
In ihm werden alle Einnahmen und alle Ausgaben der Gemeinde gegenübergestellt. Es gilt der sog. "Gesamtdeckungsgrundsatz", d. h. alle Einnahmen decken alle Ausgaben. Die Folge daraus ist, dass der Haushalt stets ausgeglichen sein muss.
Eine weitere Differenzierung erfolgt hinsichtlich:
- der Zuordnung der Mittel zum Verwaltungshaushalt (laufender Betrieb) u. Vermögenshaushalt (Investitionen)
- der Art der finanziellen Mittel:
Einnahmen: z.B. Steuern, Beiträge, Gebühren, Mieten + Pachten, Zuschüsse, Aufwanderstattungen u. Kredite
Ausgaben: z. B. Personalausgaben, Sach- u. Betriebsaufwand, Zuschüsse, Investitionen, Schuldendienst - der Herkunft /Verwendung der Mittel nach Aufgabenbereichen: z. B. Allgemeine Verwaltung, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Schulen, Kultur, Soziale Sicherung, Sport, Bau- und Verkehrswesen, öffentliche Einrichtungen
Der "wirtschaftliche Erfolg" der gemeindlichen Haushaltswirtschaft bemisst sich in der sog. Zuführungsrate, die sich als Saldo der Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt errechnet. Sie muss sich mindestens i. H. d. Kredittilgung bewegen; überschüssige Mittel stehen dem Vermögenshaushalt als Eigenkapitalausstattung zur Verfügung.